Sie verlassen Lundbeck Österreich

Sie verlassen jetzt lundbeck.com/at. Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf der Seite, auf die Sie verlinkt werden, möglicherweise nicht in vollem Umfang mit den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich, sowie die produktbezogenen Informationen mit den entsprechenden österreichischen Fachinformationen für Arzneimittel  übereinstimmen. Alle Informationen sollten mit Ihrem Arzt besprochen werden und ersetzen nicht die Beratung und Behandlung durch Ihren Arzt.

sie werden weitergeleitet zu

Zurück

AGB

Lundbeck Austria GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen („AGB“)

1. Geltungsbereich

 

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) treten am 1. Oktober 2026 in Kraft und regeln alle Direktkäufe und Rückgaben von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln („Produkte“), die von der Lundbeck Austria GmbH („Lundbeck“) an einen Käufer verkauft werden, der über eine gültige Lizenz oder Genehmigung verfügt, die für den Kauf, die Lagerung, den Umgang, den Vertrieb und den Verkauf der Produkte erforderlich ist („Käufer“).


1.2. Diese Bedingungen regeln die Beziehung zwischen Lundbeck und dem Käufer unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen, einschließlich etwaiger Bestimmungen einer Bestellung oder eines anderen ähnlichen Dokuments, das vom Käufer vorgelegt wird, sofern dies nicht ausdrücklich in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt ist, die von einem bevollmächtigten Vertreter von Lundbeck unterzeichnet wurde.


1.3. Mit der Abgabe einer Bestellung für Produkte gelten diese Bedingungen als vom Käufer akzeptiert. Der Käufer hat alle Gesetze, Vorschriften, Richtlinien und behördlichen Anforderungen bezüglich der Lagerung, des Versands und des Vertriebs der Produkte einzuhalten, einschließlich der Einhaltung der Guten Herstellungspraxis („GMP“), sofern anwendbar, die Gute Vertriebspraxis („GDP“), die Pharmakovigilanz, die Produktqualität, den Umgang mit gefälschten Arzneimitteln, die Einhaltung von Vorschriften im Gesundheitswesen sowie Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption, Sanktionen und Exportkontrollgesetze sowie Datenschutzgesetze (zusammen „geltende Gesetze“).


1.4. Vorbehaltlich der geltenden Gesetze und unbeschadet etwaiger zwingender Lieferverpflichtungen kann Lundbeck weitere Lieferungen aussetzen oder verweigern, wenn Lundbeck berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass der Käufer gegen diese Bedingungen in erheblicher Weise verstoßen hat, unbestrittene überfällige Beträge nicht bezahlt hat, erforderliche Genehmigungen verloren hat oder ein erhebliches Risiko für die Patientensicherheit, die Produktintegrität, die Pharmakovigilanz, die Qualität, die Einhaltung behördlicher Vorschriften oder die Sicherheit der Lieferkette darstellt. 1.5. Lundbeck kann diese Bedingungen ändern. Änderungen gelten für Bestellungen, die nach dem Datum des Inkrafttretens der geänderten Bedingungen aufgegeben werden.

 

2. Bestellungen

 

2.1. Bestellungen können per E-Mail oder über EDI aufgegeben werden.


2.2. Auf Verlangen muss der Käufer einen Nachweis über seine Berechtigung zum Vertrieb von Lundbeck-Produkten vorlegen, damit Lundbeck sicherstellen kann, dass seine Produkte innerhalb der pharmazeutischen Vertriebskette verbleiben und die weltweite Rückverfolgbarkeit gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen von Lundbeck gewährleistet ist.


2.3.
Alle Bestellungen bedürfen der Annahme durch Lundbeck. Keine Bestimmung dieser Bedingungen verpflichtet Lundbeck zur vollständigen Annahme von Bestellungen, und Lundbeck behält sich das Recht vor, Bestellungen von Käufern abzulehnen.


2.4. Im Falle von Lieferengpässen, begrenzter Verfügbarkeit oder anderen Umständen, die die Fähigkeit von Lundbeck beeinträchtigen, Bestellungen vollständig zu erfüllen, kann Lundbeck die Zuteilung der Produkte auf der Grundlage objektiver, verhältnismäßiger und nichtdiskriminierender Kriterien vornehmen, wobei die Bedürfnisse der Patienten, die bisherige Nachfrage, regulatorische Verpflichtungen und Anforderungen der öffentlichen Gesundheit berücksichtigt werden.


2.5. Änderungs- oder Stornierungsanträge werden nur berücksichtigt, wenn sie vor der Annahme der Bestellung durch Lundbeck schriftlich eingereicht werden, es sei denn, die Annahme ergibt sich aus der Lieferung der Produkte.


2.6. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart oder durch geltendes Recht vorgeschrieben, gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Lundbeck behält sich das Recht vor, Preise nach Absprache mit den zuständigen Behörden zu ändern. Der Käufer wird über Preisänderungen durch aktualisierte Preislisten, amtliche Veröffentlichungen oder andere geeignete Mittel informiert.


2.7. Der Käufer ist allein verantwortlich für die Zahlung von Steuern, Abgaben, Zöllen oder sonstigen Gebühren, die von einer staatlichen Behörde auf den Kauf der Produkte erhoben werden. Die Preise verstehen sich ohne solche Steuern, Abgaben, Zölle oder Gebühren; sofern Lundbeck diese einzieht, werden sie der Rechnung als separate Position hinzugefügt.


2.8. Die Standardzahlungsbedingungen lauten: netto 30 Tage ab Rechnungsdatum. Lundbeck behält sich vor, für bestimmte Kunden, abweichende Zahlungskonditionen in der jeweils gültigen Preisliste festzulegen.


2.9.
Lundbeck behält sich das Recht vor, Zinsen auf ausstehende Beträge zu berechnen, die ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung bis zum Datum des vollständigen Zahlungseingangs bei Lundbeck anfallen, und die Lieferung einer Bestellung bis zur Zahlung auszusetzen. Die Zinsen fallen in Höhe des nach den geltenden Gesetzen (insbesondere gemäß § 456 UGB) festgelegten Zinssatzes an, es sei denn, ein höherer Zinssatz wurde rechtswirksam vereinbart und ist nach dem anwendbaren Recht durchsetzbar.


2.10.
Die erste Zahlungserinnerung erfolgt kostenlos. Für die zweite und jede weitere Zahlungserinnerung kann Lundbeck eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 je Zahlungserinnerung in Rechnung stellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


2.11. Die Begleichung von Rechnungen an Lundbeck erfolgt im Rahmen des standardmäßigen automatisierten Zahlungsverfahrens per Lastschrift (SEPA-Lastschriftverfahren für Unternehmen). Folgende Daten sind für das SEPA-Lastschriftverfahren zu verwenden: Name des Gläubigers: Lundbeck Austria GmbH, Gläubiger-Identifikationsnummer: DK 41 ZZZ 3001 5675 9913, Anschrift des Zahlungsempfängers: Leopold-Ungar-Platz 2, Spaces Square One, Postleitzahl und Ort: 1190 Wien, Land: Österreich.


2.12. Der Käufer darf Zahlungen nicht zurückhalten, Abzüge vornehmen oder Beträge mit Rechnungen verrechnen, es sei denn, ein solches Recht kann nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden, die Gegenforderung des Käufers ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt, oder Lundbeck hat dem schriftlich zugestimmt.


2.13. Lundbeck behält sich das Recht vor, die Annahme von Bestellungen und die Ausführung von Lieferungen von der Stellung einer Sicherheit oder einer Vorauszahlung abhängig zu machen.


2.14. Eine Preisliste mit sämtlichen Konditionen ist bei Lundbeck erhältlich.


2.15. Lundbeck differenziert nach Kundengruppen (u.a. öffentliche Apotheken, Anstaltsapotheken/Krankenhäuser, Großhändler) hinsichtlich Bezugskonditionen, Mindestbestellwerten und Liefer- bzw. Mindermengengebühren. Näheres, einschließlich der jeweils anwendbaren Preisbasis (z.B. Apothekeneinstandspreis oder Fabrikabgabepreis), regelt die jeweils gültige Preisliste.

 

3. Lieferung und Gefahrenübergang

 

3.1. Alle Bestellungen werden gemäß DAP Incoterms 2020 geliefert.


3.2. Lundbeck bestimmt den Spediteur, die Route, die Transportart, den Lieferplan sowie alle für die Produkte erforderlichen temperaturgeführten oder besonderen Handhabungsmaßnahmen.


3.3. Der Käufer trägt alle Fracht-, Transport-, Logistik- und damit verbundenen Lieferkosten, die im Zusammenhang mit der Lieferung der Produkte anfallen und die Lundbeck als separate Durchlaufkosten in Rechnung stellen kann.


3.4. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung geht mit der Lieferung auf den Käufer über. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung über, vorbehaltlich der geltenden Gesetze.


3.5. Kann die Lieferung nicht abgeschlossen werden, weil der Käufer die Produkte nicht entgegennimmt, trägt der Käufer alle daraus resultierenden Kosten, einschließlich der Kosten für Bearbeitung, Lagerung, Rücktransport, temperaturgeführte Handhabung und erneute Lieferung.


3.6.
Lundbeck wird die übliche Praxis beibehalten, Produkte mit einer verbleibenden Mindesthaltbarkeit von 12 Monaten ab Versanddatum zu versenden. Sollte ein Produkt mit einer kürzeren Haltbarkeit als der Mindestanforderung versendet werden müssen, wird Lundbeck die schriftliche Zustimmung des Käufers einholen.


3.7. Temperaturgeführte Produkte sind unter Verwendung geeigneter Verpackungen, validierter Transportwege und für das Produkt geeigneter Verfahren sowie in Übereinstimmung mit den GDP, der geltenden Qualitätsvereinbarung und den Anweisungen von Lundbeck zu transportieren.


3.8. Der Käufer muss die Produkte unverzüglich nach Erhalt prüfen. Die gelieferten Produkte gelten als vom Käufer angenommen, sofern nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung der Produkte eine schriftliche Ablehnungsmitteilung unter Angabe der Ablehnungsgründe bei Lundbeck eingeht. Dies schränkt die Verpflichtung des Käufers nicht ein, Lundbeck unverzüglich nach Feststellung über etwaige Mängel, Qualitätsmängel, Verdacht auf Fälschung, Temperaturabweichungen, unerwünschte Ereignisse, Produktbeschwerden oder Rückrufangelegenheiten zu informieren.

 

4. Rücksendungen

 

4.1. Vorbehaltlich der geltenden Gesetze, der geltenden Qualitätsvereinbarung und der Rückgabeanweisungen von Lundbeck akzeptiert Lundbeck Rücksendungen nur, wenn die Produkte:
a. von Lundbeck irrtümlich geliefert wurden;
b. eine ordnungsgemäß festgestellte Mengenabweichung, sichtbare Transportschäden, Qualitätsmängel oder Nichtkonformitäten aufweisen, die gemäß diesen Bedingungen gemeldet wurden;
c. anderweitig von Lundbeck schriftlich zur Rückgabe akzeptiert wurden.


4.2. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Lundbeck dürfen keine Produkte zurückgesandt werden. Produkte müssen in ihrer ursprünglichen, ungeöffneten und unbeschädigten Verpackung zurückgesandt werden.

 

4.3. Die Annahme zurückgesandter Produkte unterliegt der Prüfung und Verifizierung durch Lundbeck. Nimmt Lundbeck eine Rücksendung an, kann Lundbeck nach eigenem Ermessen und vorbehaltlich der geltenden Gesetze eine Gutschrift ausstellen, ein Ersatzprodukt bereitstellen, den Kaufpreis erstatten oder sonstige Maßnahmen ergreifen, die Lundbeck für angemessen hält. Eine Gutschrift, Rückerstattung oder ein Ersatz sind nicht fällig, wenn die Rücksendung, der Mangel, die Beschädigung oder die Nichtkonformität auf Handlungen oder Unterlassungen des Käufers zurückzuführen sind, einschließlich der Nichteinhaltung geltender Gesetze, der Guten Vertriebspraxis (GDP), der geltenden Qualitätsvereinbarung, der Lager- oder Transportanforderungen, der Anforderungen an die Unversehrtheit der Verpackung, der Zubereitungsanweisungen oder der Verfallsdaten.

 

4.4. Sofern die Rücksendung nicht auf einen Fehler von Lundbeck, einen ordnungsgemäß festgestellten Produktmangel, einen Rückruf, eine Rücknahme oder einen anderen Lundbeck zurechenbaren Sachverhalt zurückzuführen ist, verbleiben die Rücksendekosten sowie das Risiko von Verlust oder Beschädigung während des Rücktransports beim Käufer. Ist die Rücksendung Lundbeck zuzurechnen, trägt Lundbeck die angemessenen Rücksendekosten gemäß den Rücksendeanweisungen von Lundbeck.

 

4.5. Es werden Retouren bis zu 6 Monate nach Verfall akzeptiert, wobei diese zu 50% des aktuellen Fabrikabgabepreises (FAP) bzw. bei Direktbezug 50% des von uns berechneten Preises erstattet werden. Im Falle von Qualitätsreklamationen sowie sonstigen Reklamationen zur gelieferten Ware ist für die Bearbeitung der betreffenden Reklamationsware die Lieferschein-Nummer und der Reklamationsgrund anzugeben. Die Retoure (komplette Ware) ist frankiert zu senden an: Movianto Deutschland GmbH, Retoure Lundbeck Austria, In der Vogelsbach 1, D - 66540 Neunkirchen

 

4.6. Ausgenommen von der Erstattung sind Re-Importe, da diese nicht über die Lundbeck Austria GmbH vertrieben werden. Wir weisen darauf hin, dass Retouren, bei denen Auseinzelungen / Wiederauffüllungen vorgenommen wurden, grundsätzlich nicht erstattet werden.

 

4.7. Bei Rückrufen und berechtigten Qualitätsreklamationen erfolgt eine Erstattung von 100% für die betroffene nicht verfallene Ware. Das Porto für diese Rücksendungen wird dem Käufer zurückerstattet.

 

4.8. An Lundbeck zurückgesandte Arzneimittel werden aus Gründen der Qualitätssicherung und Arzneimittelsicherheit grundsätzlich nicht wieder an den Absender retourniert.

 

4.9. Zur Erstattung des Gutschriftsbetrages ist die SEPA-Bankverbindung anzugeben.

 

4.10. Lundbeck kann verpflichtet sein, eine oder mehrere Chargen zurückzurufen; in diesem Fall wird dies dem Käufer schriftlich mitgeteilt. Der Käufer verpflichtet sich, solche Rückrufe unverzüglich umzusetzen.

 


5. Medizinische Anfragen und Meldung von unerwünschten Ereignissen

 

5.1. Bei medizinischen Anfragen oder zur Meldung von unerwünschten Ereignissen (unabhängig von Schweregrad oder Ausmaß, einschließlich Nebenwirkungen, mangelnder Wirksamkeit und unerwünschter Arzneimittelwirkungen) hat der Käufer alle verfügbaren Informationen innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Bekanntwerden per E-Mail an SafetyLuAustria@Lundbeck.com an die Abteilung für medizinische Informationen und Pharmakovigilanz von Lundbeck zu übermitteln.


6. Gewährleistung/Haftungsbeschränkung

 

6.1. Alle von Lundbeck verkauften Produkte werden den Produktspezifikationen entsprechen und gemäß GMP und den geltenden Gesetzen hergestellt. Sofern in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anders festgelegt und soweit dies nach den geltenden Gesetzen zulässig ist, sind alle sonstigen Gewährleistungen, Garantien, Bedingungen oder Zusicherungen ausgeschlossen. Keine Bestimmung dieser Bedingungen schließt eine Haftung oder Verpflichtung aus oder beschränkt diese, die nach den geltenden Gesetzen nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

 

6.2. Die Gesamthaftung von Lundbeck gegenüber dem Käufer für Verluste jeglicher Art (die vom Käufer oder von Dritten geltend gemacht werden) ist auf den Preis der Produkte beschränkt, die gemäß einer von Lundbeck angenommenen Bestellung geliefert wurden, die zu diesem Anspruch geführt hat.

 

6.3. Lundbeck haftet nicht für indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Geschäftsausfall und Verlust von Firmenwert), die sich aus diesen Bedingungen oder aus Bestellungen ergeben. Die hierin festgelegten Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten unabhängig vom Klagegrund, sei es aus Vertrag, außervertraglicher zivilrechtlicher Haftung, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, und selbst wenn Lundbeck auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

 

6.4. Keine Bestimmung dieser Bedingungen schließt die Haftung von Lundbeck aus oder beschränkt sie, soweit diese Haftung nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, einschließlich der Haftung für Tod oder Körperverletzung, Betrug, vorsätzliches Fehlverhalten, grobe Fahrlässigkeit, zwingende Produkthaftung oder jede andere Haftung, die rechtlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.

 

7. Höhere Gewalt

 

7.1. Lundbeck haftet nicht für die Nichterfüllung von Bestimmungen dieser Bedingungen aufgrund höherer Gewalt im Sinne der nachstehenden Definition.

 

7.2. Höhere Gewalt umfasst unter anderem Streiks, Aussperrungen, sonstige Arbeitskämpfe, Aufstände, Epidemien, Pandemien, Erdrutsche, Erdbeben, Brände, Stürme, Überschwemmungen, Versinkungen, Dürren, zivile Unruhen, Explosionen, Handlungen oder Entscheidungen ordnungsgemäß eingesetzter nationaler Regierungsbehörden oder von Gerichten, die Unmöglichkeit, Ausrüstung, Vorräte, Treibstoff oder andere erforderliche Materialien zu beschaffen, die außerhalb der Kontrolle von Lundbeck liegen und die Lundbeck daran hindern, seine Rechte und Pflichten zu erfüllen, und die durch die gebotene Sorgfalt von Lundbeck nicht überwunden werden können und die zum Zeitpunkt der Annahme des betreffenden Auftrags nicht vernünftigerweise vorhersehbar waren. Soweit möglich, wird Lundbeck angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Dauer eines Ereignisses höherer Gewalt so gering wie möglich zu halten.

 

8. Allgemeine Bestimmungen

 

8.1. Salvatorische Klausel – Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon in keiner Weise berührt oder beeinträchtigt.

 

8.2. Verzicht – Das Unterlassen oder die Verzögerung der Durchsetzung dieser Bedingungen stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar, es sei denn, dies erfolgt schriftlich; der Verzicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes gilt nicht als Verzicht auf die Geltendmachung künftiger Verstöße.

 

8.3. Anwendbares Recht – Diese Bedingungen sowie deren Erfüllung, Auslegung, Gültigkeit und Wirkungen unterliegen österreichischem Recht und sind entsprechend auszulegen, unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ergeben, sind ausschließlich die österreichischen Gerichte zuständig.